Wer an einem Freitag im Ramadan stirbt, wird nicht befragt
Frage
Wenn der Tod an einem Freitag im gesegneten Ramadan eintritt, wie lautet das Urteil?
Antwort
So Allah will, wird er im Grab nicht befragt werden – gerade das ist die Hoffnung, und sogar noch mehr als das.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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