الإفتاء

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Wer an einem Freitag im Ramadan stirbt, wird nicht befragt

Frage

Wenn der Tod an einem Freitag im gesegneten Ramadan eintritt, wie lautet das Urteil?

Antwort

So Allah will, wird er im Grab nicht befragt werden – gerade das ist die Hoffnung, und sogar noch mehr als das.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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