Eine Anstellung, in der auch die Buchführung über Zinsen anfällt
Frage
Frage: Ich bin Staatsangestellter. Zu meinen Aufgaben gehören die Auszahlung von Pensionen an Pensionäre, Eintragungen zu den Gehältern von Staatsbediensteten und die Prüfung von Reisekosten, die Ausgabe von Stempelmarken, die Abrechnung der Bereitstellung und des Verkaufs von urkundlichen und gerichtlichen (Marken).
Antwort
Ihr eigentliches Einkommen war erlaubt, aber nun müssen Sie in Ihrer erlaubten Anstellung auch eine solche Arbeit verrichten, die von der Scharia nicht erlaubt ist. Wenn im Vergleich zur erlaubten Arbeit die andere Arbeit weniger ist, so geben Sie Ihre Stelle nicht auf.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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