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Anstellung in der Behörde für Sterilisation

Frage

Frage: Ich bin in der Behörde für Sterilisation angestellt. In dieser Behörde arbeite ich bei Operationen, die man bei Menschen, die bereits Kinder haben, durchführt, um weitere Geburten zu beenden. Ist diese Arbeit nach der Scharia erlaubt oder nicht? Wie ist es zu beurteilen, dafür ein Gehalt zu nehmen? Welches Urteil gilt für das Gehalt, das bereits empfangen wurde? Und welches Urteil gilt, wenn man diese Arbeit gezwungenermaßen verrichten muss?

Antwort

Diese Behörde wurde auf der Grundlage und der Vorstellung eingerichtet, dass die Menschen zu viele geworden sind, zu wenig Getreide erzeugt wird und nicht alle ihre volle Ration bekommen; die bereits geborenen Menschen aus der Welt zu schaffen, hat sehr viele Nachteile, die schwer zu ertragen sind; deshalb solle man einen solchen Weg wählen, dass weniger Menschen geboren…

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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