Arbeit in einer Weinfabrik
Frage
Frage: Eine Weinfabrik, in der täglich viele tausend Man (Gewichtsmaß, ca. 37 kg) Wein aus Melasse u. Ä. gebraut und hergestellt werden und von wo er auf verschiedenen Wegen in die meisten Städte Indiens versandt wird. Ist es Muslimen erlaubt, dort als Lohnarbeiter und Schreiber zu arbeiten, zum Beispiel: die Weinmaschine bedienen, Flaschen reinigen, Kisten, Schachteln und Kanister für den Wein anfertigen, ihn auf dem eigenen Lastwagen, Handkarren, Ochsenkarren oder auf dem Kopf tragend in die Umgebung oder zum…
Antwort
Wenn diese Fabrik einem Muslim gehört, dann sind alle diese Arten von Anstellung dort haram; auch der Transport mit Auto o. Ä. und das Nehmen von Lohn dafür sind haram. Wenn diese Fabrik aber einem Kafir (Ungläubigen) gehört, dann sind diese Anstellungen makruh tahrimi (verbotsnahes Makruh). Beim Verkauf von Wein, bei der Anstellung (in diesem Zusammenhang) usw.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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