الإفتاء

Enter a topic or fatwa name

Geldstrafe zur Verhinderung von Verbrechen

Frage

Frage: Da sich die Lage verschlechtert hat und die Verbrechen vielfältig sind – darf man zu ihrer Eindämmung anstelle der körperlichen Strafe (Prügel) eine Geldstrafe (Bußgeld) verhängen oder nicht? Da beim Prügeln mit starken Meinungsverschiedenheiten und Gefahren zu rechnen ist, versucht man daher, die Gesellschaft zu bessern, indem man eine Geldstrafe (Bußgeld) auferlegt.

Antwort

Der Gelehrte Ibn Nujaim schreibt nach der Definition des Ta'zir und der Aufzählung seiner Arten: [ar]ولم يذكر محمد التعزير بأخذ المال، وقد قيل: روي عن أبي يوسف أن التعزير من السلطان بأخذ المال جائز، كذا في الظهيرة. وفي الخلاصة: سمعت عن ثقة أن التعزير بأخذ المال إن رأى القاضي ذلك والوالي جاز، ومن جملة ذلك رجل لا يحضر الجماعة يجوز تعزيره بأخذ المال.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.

Themen

Mehr in diesem Kapitel

Sprachen: English · Русский · العربية · Bosanski · Türkçe · Deutsch · বাংলা · اردو