Geldstrafe und ihre Verwendung
Frage
Frage: Die Geldstrafe, die im Dorf durch den Gemeinderat (Pantschayat) gegen Unzüchtige (Zani), Verbrecher, Unterdrücker und Peiniger verhängt wird – ist es nach der Scharia erlaubt oder nicht, diese Geldstrafe zu verhängen und Entschädigung zu nehmen? Wenn es erlaubt ist, wo und für welche Zwecke sollen diese Beträge ausgegeben werden? Oder soll man sie eben diesen Leuten zurückgeben? In diesem Fall verliert der Gemeinderat jedes Gewicht, und sie hält keine Furcht mehr zurück.
Antwort
Eine Geldstrafe ist nach Imam Abu Hanifa ﵀ nicht erlaubt – sie ist aufgehoben (Mansukh); wenn sie genommen wurde, muss sie zurückgegeben werden. Zur Verhinderung von Verbrechen bedarf es der Anleitung (Irschad), der Unterweisung (Talqin), der Erinnerung (Tadhkir) und der Läuterung des Inneren, damit im Herzen Furcht und Gottesfurcht (Chaschya) entstehen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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