Was ist die Schuld der Kinder, die aus Zina geboren wurden?
Frage
Frage: Kinder, die aus einer unerlaubten Beziehung eines Mannes und einer Frau geboren werden, werden in der Biradari (Sippengemeinschaft) „unehelich“ genannt und aus der Biradari ausgeschlossen. Ich verstehe es nicht: Die Schuld liegt bei den Eltern – warum haftet dann der Makel dem Jungen schließlich bis zum Tag der Auferstehung an?
Antwort
Solche Kinder trifft keine Schuld; welche Strafe es auch geben mag – sie gilt denen, die die unerlaubte Tat begangen haben.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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