Zina – wessen Recht ist es?
Frage
Frage: Ist Zina (Unzucht) ein Recht Allahs (Haqq Allah) oder ein Recht des Menschen (Haqq al-Abd)? Wenn es ein Recht Allahs ist, muss dann in dem Fall, dass ein Mann Zina mit einer Frau begangen hat, nachdem er Allah um Verzeihung gebeten hat, diese Frau um Verzeihung gebeten werden oder nicht?
Antwort
Wenn er Zina mit Gewalt, ohne Einverständnis der Frau, begangen hat, soll er auch diese Frau um Verzeihung bitten; wenn sie verheiratet ist, soll er auch ihren Ehemann um Verzeihung bitten – auch wenn nicht in klaren Worten, sondern andeutungsweise, in unbestimmter Form.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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