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Zina mit einer verheirateten Frau verletzt auch das Recht des Menschen (Haqq al-ʿAbd)

Frage

Frage: Ein Alim bezeichnet Zina als Recht des Menschen (Haqq al-ʿAbd, wörtlich: Recht des Dieners), ein anderer nicht. Wessen Aussage ist richtig?

Antwort

Im „Fath al-Mubin“ steht geschrieben: Zina mit einer Frau, die einen Ehemann hat, ist auch ein Recht des Menschen (Haqq al-ʿAbd); dass es ein Recht Allahs (Haqq Allah) ist, ist offensichtlich. Folglich ist die Aussage beider Gelehrter richtig. Ein solcher Mensch verletzt beides – das Recht Allahs und das Recht des Menschen.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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