Wie ist mit dem Mädchen, das Zina begangen hat, und mit dem Jungen umzugehen?
Frage
Frage: Ein Mädchen aus unserem Dorf, das fünfzehn oder sechzehn Jahre alt ist, ist nach dem Brauch der Gesellschaft noch nicht verheiratet worden, und dabei wurde ihr ein Kind geboren, das bereits vier Monate alt ist. Als die Dorfbewohner sie fragten, nannte sie als Antwort den Namen eines bestimmten Mannes, und dieser bestimmte Mann leugnet.
Antwort
Dieses Kind ist unschuldig, man kann es nicht durch Abbruch der Beziehungen bestrafen. Seine Mutter jedoch ist schuldig. Wenn sie aufrichtig ihren Fehler eingesteht, bereut und ihre Lebensumstände in Ordnung bringt, dann besteht die volle Hoffnung, dass auch Allah, der Erhabene, ihre Reue annimmt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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