الإفتاء

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Eine mündliche Schenkung ohne Besitzergreifung hat keine Gültigkeit

Frage

Frage: Ein Ehemann gab eine gewisse Summe Geld bei jemandem in Verwahrung (Amana), damit Hinda sie nicht selbst ausgibt oder ihren Eltern gibt. Hinda sagte: „Ich werde es nehmen.“ Der Mann sagte: „Nimm es“, gab es ihr aber nicht. Wird auch dieses Geld zum Nachlass (Tarika) gerechnet oder nicht?

Antwort

Durch die Worte des Mannes „nimm es“ ist dieses Geld nicht zum Eigentum Hindas geworden. Hätte der Mann das Geld von jener Person genommen und es Hinda gegeben und hätte Hinda es in Besitz genommen (Qabd), so wäre es ihr Eigentum geworden. Folglich gehört dieses Geld dem Mann.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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