Schenkung an Erben
Frage
Frage: Zaid teilte zu Lebzeiten sein Grundvermögen zwischen zwei Töchtern und drei Söhnen folgendermaßen auf: Das allerbeste Land – zwei bis zweieinhalb Bigha (ein örtliches Flächenmaß) – gab er den beiden Töchtern und sagte: „Euch habe ich zwar weniger gegeben, aber das allerbeste Land gegeben“; das übrige Land teilte er unter den drei Söhnen auf und gab jedem der drei gesondert elf Bigha Land.
Antwort
Was ein Vater im Zustand von Gesundheit und Wohlergehen seinen Kindern – Sohn und Tochter – gibt, das heißt schenkt und, indem er seinen Besitz aufgibt, dem Beschenkten in den Besitz übergibt, wird Eigentum des Letzteren, sei die Schenkung mündlich oder auch schriftlich abgefasst. Diese Sache wird nicht zum Nachlass (Tarika)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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