Die Bevorzugung einiger Kinder vor anderen bei der Schenkung
Frage
Frage: Ein Mann möchte eine Stiftung zugunsten der Nachkommen (Waqf ʿala al-Aulad) errichten oder seinen Kindern etwas schenken (Hiba) und dabei den Weg der Unterscheidung und Bevorzugung wählen: Einigen der Kinder möchte er nahezu die gesamten Erträge stiften oder schenken, anderen gibt er einen Teil, der nichts bedeutet. Ist eine solche Besserstellung und Bevorzugung nach der Scharia zulässig oder nicht?
Antwort
Unterscheidung und Bevorzugung ohne scharia-rechtlichen Grund ist Sünde. Das heißt: Wenn es das Ziel ist, dem einen Schaden zuzufügen und dem anderen Nutzen zu bringen, und es für diesen Nutzen und diesen Schaden keinen scharia-rechtlichen Grund gibt, dann ist ein solches Handeln Sünde; dennoch wird die Schenkung bei einem solchen Vorgehen gültig sein, das heißt: Wer weniger…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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