Provision für die Mitnahme von Banknoten
Frage
Manche Pilger (Hadschis) geben einem anderen Pilger Banknoten ihres Landes und sagen: „Tausche meine Banknoten gegen Hadsch-Banknoten um und nimm sie mit nach Saudi-Arabien; dort gibst du sie mir, und ich gebe dir dafür eine bestimmte Provision.“ Ist das erlaubt? Wenn nicht, auf welche Weise kann man es erlaubt machen?
Antwort
Auch das ist nicht erlaubt. Er soll von seinen Banknoten nur so viel mitnehmen, wie das Gesetz erlaubt, und nicht mehr als das mitführen, indem er dafür eine Provision gibt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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