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Hadsch unter Verletzung des Rechts der Tochter

Frage

37 Bigha (Bigha – örtliches Flächenmaß für Land) Land sind mir von der Familie meiner Frau als mein Anteil zugefallen, und 19 Bigha besitze ich als vererbtes Pachtland. Für das vererbte Land zahle ich den zwanzigfachen Betrag, und ich zahle ihn seit 25 Jahren regelmäßig. Insgesamt sind es 56 Bigha Land, und allen habe ich getrennte Wohnhäuser bauen lassen. Ich hatte eine Tochter; ich habe sie verheiratet, und sie ist jetzt die Herrin ihres eigenen Hauses; vom Land habe ich ihr keinen Anteil gegeben.

Antwort

Euer Hadsch wird gültig sein, aber Ihr habt der Tochter kein Land gegeben – das ist eine Verletzung ihres Rechts, wo doch der Tochter ebenso viel hätte gegeben werden müssen, wie Ihr den Söhnen gegeben habt. Wenn man den Kindern zu Lebzeiten Land und Ähnliches als Geschenk gibt, ist das Recht aller gleich.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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