Hadsch mit unerlaubtem Einkommen
Frage
Hind besitzt nur ein einziges massives Gebäude im Wert von etwa 16 Tausend Rupien. Das Gebäude wurde mit erlaubtem (Halal) und verbotenem (Haram) Geld errichtet, das heißt mit Geld aus Bestechung und nicht aus Bestechung, wobei das Bestechungsgeld dreimal so viel ausmacht. Fall Nr. 1: Kann Hind mit einer Person, die ihr nicht ebenbürtig ist (Ghair Kufu), zum Hadsch reisen oder nicht? Fall Nr. 2: Kann sie den Hadsch verrichten, indem sie das genannte Gebäude verkauft, oder nicht?
Antwort
(2) Hind sollte sich von jemandem Geld leihen und mit diesem den Hadsch verrichten (zusammen mit einem Mahram – einem Verwandten, den zu heiraten verboten ist) und diese Schuld danach vom Wert des genannten Gebäudes begleichen, damit der Hadsch zweifelsfrei mit erlaubtem Vermögen verrichtet wird.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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