Hadsch mit verbotenen (Haram) Mitteln
Frage
Soll man den Hadsch mit verbotenem Geld verrichten oder nicht?
Antwort
Man soll es nicht. Dennoch: Wenn jemand ihn verrichtet, so gilt die Pflicht (Fard) als erfüllt, doch die Belohnung für den angenommenen Hadsch (Hadsch Maqbul) wird er nicht erlangen.
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.