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Die Hadsch-Reise mit dem Ehemann der Milchtochter

Frage

Wenn eine Frau mit dem Ehemann jener Frau, die sie mit ihrer Milch gestillt hat, auf die Hadsch-Reise geht – weil ein anderer Mann nicht bereit ist, mit ihr zu reisen –, wobei die von ihr gestillte Frau ebenfalls mit dieser Karawane zum Hadsch reist, gibt es dann dabei etwas Beanstandenswertes?

Antwort

Solange kein Ehemann oder Mahram (Verwandter, mit dem die Ehe dauerhaft verboten ist) bei ihr ist, ist es Makruh, die Hadsch-Reise zu unternehmen. Das Stillen eines Kindes ist kein Hindernis für die Reise. Wenn eine Frau irgendein Mädchen gestillt hat, ist jene ihre Milchtochter geworden und deren Ehemann ihr Schwiegersohn; eine Ehe mit ihm ist ungültig, und es ist richtig,…

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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