Die Hadsch-Reise mit der Schwester und ihrem Mann
Frage
Mit welchem Verwandten kann eine Ehefrau (Frauen) die Hadsch-Reise unternehmen? Kann die Schwester des Ehemannes (d. h. die Schwägerin) zusammen mit ihrem Mann mit ihr diese Reise unternehmen?
Antwort
Eine Frau soll die Hadsch-Reise mit ihrem Mahram (einem Verwandten, mit dem die Ehe dauerhaft verboten ist: Vater, Bruder, Onkel väterlicherseits, Onkel mütterlicherseits und dergleichen) und mit ihrem Ehemann unternehmen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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