الإفتاء

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Der Tawaf az-Ziyara im Zustand des Ihram

Frage

Frage: Wenn jemand am zehnten Dhu l-Hiddscha nach dem Steinewerfen (Ramy) und dem Opfer wegen einer Verzögerung das Haar nicht schneiden lässt oder keinen Barbier findet – kann er dann in einem solchen Fall zum Tawaf az-Ziyara gehen, im Ihram oder ohne Ihram?

Antwort

Da er sich das Haar nicht hat schneiden lassen, das heißt weder die Rasur (Halq) noch das Kürzen (Qasr) vollzogen hat, ist er nicht aus dem Ihram ausgetreten; er soll den Tawaf az-Ziyara im Zustand des Ihram verrichten.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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