Das Foto von jemandem zur Erinnerung im Haus aufhängen
Frage
Frage: Wenn jemand in seinem Haus oder in einem Laden o. Ä. das Foto von jemandem aufhängt – zum Beispiel von einem Verwandten, einem verehrten Frommen oder ein Gruppenfoto einer Klasse, auf dem Kameraden zu sehen sind – zur Erinnerung an sie, oder das Foto von jemandem aus der Fremde (zur Erinnerung), das heißt, man rahmt es ein und hängt es auf – wie lautet das Urteil darüber?
Antwort
Das Foto eines Lebewesens (wörtlich: Besitzers einer Seele) aufzunehmen, ist schon an sich nicht erlaubt; es dann einzurahmen und zur Verschönerung aufzuhängen, hebt die Sünde (Maʿsiya) auf eine höhere Stufe. Sei es das Foto eines Verwandten, eines Frommen oder von Freunden – wessen Foto auch immer –, es gibt keine Erlaubnis.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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