الإفتاء

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Sich fotografieren lassen aufgrund gesetzlichen Zwangs

Frage

Frage: Heutzutage ist es klar wie die Sonne: In welche Behörde welcher Regierung man auch geht, ohne Foto läuft nichts. Genauso ist es, wenn man das Fahren o. Ä. lernt: Auch dort erhält man ohne Foto keine Erlaubnis. In diesem Fall nun: Der Geringe (ich) möchte lernen, ein Taxi oder eine Autorikscha zu fahren, und ohne Foto erteilt die Regierung dafür keine Erlaubnis. Darf er ein Foto machen lassen?

Antwort

Das Anfertigen eines Bildes von einem Lebewesen (wörtlich: Besitzer einer Seele) – sei es mittels Fotografie, mit dem Stift oder als Muster im Gewebe eines Stoffes – ist insgesamt unerlaubt; die Hersteller von Bildern trifft eine sehr harte Strafe. Ist ein Mensch aber durch das Gesetz gezwungen, so ist er entschuldigt (maʿdhur).

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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