Bilder aufhängen, um den Laden als Laden eines Nichtmuslims erscheinen zu lassen
Frage
Frage: In einer Druckerei werden alle Arten von Arbeiten ausgeführt – Satz und Druck auf Urdu, Hindi und Englisch. Die Läden stehen nebeneinander, Seite an Seite: In einem Laden ist ein Koran an die Wand geklebt, und im anderen Laden hängen Bilder. Sie wurden aus dem Grund aufgehängt, dass Hindus – nichtmuslimische Kunden – nicht kommen, sondern, den Laden für einen muslimischen haltend, wieder umkehren. Wenn die Bilder in diesem Sinne an der Wand bleiben, ist darin nach der Scharia irgendein Schaden?
Antwort
Das Zeichnen (wörtlich: Schreiben) des Bildes eines Lebewesens (wörtlich: Besitzers einer Seele) und das Aufhängen ist verboten, und es mit der Absicht aufzuhängen, dass die Betrachter nicht meinen, es sei der Laden eines Muslims, ist sehr gefährlich: Es ist gleichsam, den eigenen Laden als Laden eines Nichtmuslims erscheinen zu lassen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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