Wann ist dem Unmündigen im Umgang mit Vermögen (Safih) sein Vermögen zu übergeben?
Frage
Frage: Zaid starb vor einigen Jahren; sein Vermögen und sein Grundbesitz sind bis jetzt nicht unter den Erben aufgeteilt worden. Nun soll er aufgeteilt werden. Unter den Erben ist auch seine Schwester, und sie ist ein Safih (unvernünftig im Umgang mit Vermögen), das heißt, sie besitzt nicht die Fähigkeit, Gut und Böse zu unterscheiden. Es besteht die starke Befürchtung, dass sie wegen ihrer Unvernunft (Safah) und der Anstiftung einiger Habgieriger das gesamte Vermögen vergeuden wird.
Antwort
Wenn die Schwester nach der Ordnung der Scharia Erbin ist und sie ein Safih ist und die starke Vermutung besteht, dass sie ihr Vermögen sinnlos vergeudet, dann sollen die Familienmitglieder in gegenseitiger Beratung (ihren Anteil)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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