Das Recht der Ehefrau auf den Beischlaf mit dem Ehemann
Frage
Ein Mann sagte bei der Darlegung einer Rechtsfrage (Masʾala) Folgendes: Nach der Heirat ist der Beischlaf mit der Frau nur ein einziges Mal notwendig, das ganze übrige Leben ist er eine freiwillige Leistung (Tabarruʿ). Ist diese Rechtsfrage richtig oder nicht?
Antwort
Der Sinn davon ist: Wenn er einmal den Beischlaf vollzogen hat, hat die Frau nicht das Recht, die Auflösung (Faskh) des Nikah zu erwirken, indem sie beim Gericht des Qadi (Richters) den Antrag stellt: „Mein Mann ist impotent, man möge mir einen zweiten Nikah erlauben.“ Im Übrigen ist es nach dem religiösen Gewissen (Diyanatan)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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