Wiedergutmachung für das der Ehefrau zugefügte Unrecht
Frage
Frage: Der Fragesteller hat einige Vorfälle aus dem Familienleben erwähnt und danach geschrieben: „Manchmal verlor ich im Zorn gegenüber meiner Frau die Beherrschung, und wenn mich der Zorn überkam, schlug ich sie sogar. So schlug ich eines Tages mein Kind, worauf meine Frau etwas sagte – und da gab ich auch ihr eine Ohrfeige, was ich mein Leben lang bereuen werde, denn dies sind Rechte der Menschen (Huquq al-Ibad).
Antwort
Das Unrecht, das Sie gegenüber Ihrer verstorbenen Ehefrau begangen haben, kann auf folgende Weise wiedergutgemacht werden: Bitten Sie um ihre Vergebung, und indem Sie freiwillige Gebete verrichten, den Koran rezitieren und Almosen (Sadaqa) geben, schenken Sie ihr die Belohnung (Thawab) dafür.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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