Wenn die Frau heimlich fortgegangen ist, kann der Mann sie, wenn er will, wieder bei sich behalten
Frage
Muhammad Salim heiratete Farida Begum; beide stammen aus Kannauj. Von Muhammad Salim hat sie bis jetzt sieben Kinder bekommen. Muhammad Salim fuhr ständig mit seinem Vater geschäftlich nach Kanpur und kam jeweils für eine Woche oder zehn Tage auch nach Kannauj, um seine ehelichen Rechte wahrzunehmen. Dann starb die Mutter von Muhammad Salim, und nach einiger Zeit starb auch Faridas Schwager (der jüngere Bruder des Mannes).
Antwort
Farida Begum hat von dem Moment an, in dem sie ohne Erlaubnis das Haus des Mannes verließ, keinen Anspruch auf Unterhalt (Nafaqa); daher ist der Unterhalt für diesen Zeitraum für den Mann nicht Wadschib. Für das Vermögen des Mannes, das sie mitgenommen hat, ist der Mann berechtigt, von ihr Ersatz (Daman) einzufordern.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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