Widernatürliche Handlung mit der Ehefrau
Frage
Zaid hat seine Frau geschlagen und aus dem Haus gejagt. Es sind schon vier Jahre vergangen. Er begeht mit seiner Frau eine widernatürliche Handlung, nimmt berauschende Stoffe zu sich und sagt: „Meine Frau ist mein Besitz, ich werde sie benutzen, wie ich will.“ Nun kümmert er sich seit vier Jahren überhaupt nicht mehr um sie. In einer solchen Lage besteht die Befürchtung, dass das Mädchen auf einen falschen Weg gerät.
Antwort
Vorerst gibt es keine Erlaubnis zu einer zweiten Ehe, denn der Ehemann lebt und hat die Scheidung (Talaq) nicht ausgesprochen. Wenn der Ehemann die Scheidung ausspricht – sei es auch gegen Verzicht auf den Mahr – und danach die Wartezeit (Idda) von drei Menstruationszyklen verstrichen ist, dann gibt es die Erlaubnis zu einer zweiten Ehe.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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