Die Rechte der Ehefrau im Fall ihres Ungehorsams
Frage
Ich bitte ergebenst: Da dieser schwache Diener seit langer Zeit aus Furcht vor dem Jenseits wegen der Angelegenheit mit seiner Frau umhergetrieben und beunruhigt ist, bedarf er Ihrer, verehrter Hazrat, besonderer Aufmerksamkeit. Weil man mir ohne Darlegung des wahren Sachverhalts und dessen, worum es dem Herzen geht, keine Fragen beantwortet, schildere ich einige Umstände kurz und knapp und stelle dann die Fragen, damit es leichter fällt, das Anliegen zu verstehen und eine Antwort zu geben.
Antwort
(1) Es ist Pflicht (Wadschib) des Mannes, der Frau die Verhüllung nach der Scharia zu befehlen. Gehorcht die Frau nicht, hat der Mann das Recht, sie angemessen zu bestrafen. Hindert der Mann die Frau, obwohl er dazu in der Lage ist, nicht daran, unverhüllt zu erscheinen, wird er sündig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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