Ein schwarzer Fleck im Gesicht von Kindern zum Schutz vor dem bösen Blick
Frage
Frage: Ist es zulässig oder nicht, Kindern zum Schutz vor dem bösen Blick einen schwarzen Fleck ins Gesicht zu setzen?
Antwort
Das ist nichts, was zur Scharia gehört. Dass der böse Blick trifft, ist Wahrheit und feststehend: Es steht im edlen Hadith. Zum Schutz davor ist es zulässig, eine Behandlung und ein Mittel anzuwenden, das durch Erfahrung bestätigt ist, sofern dabei nichts Unerlaubtes begangen wird. Wenn dies also eine Art und ein Kennzeichen (Schiʿar) der Nichtmuslime ist, soll man es meiden.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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