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Die Unterwerfung von Dienstgeistern (Muwakkil) und Dschinn

Frage

Frage: Wie lautet das Urteil über die Unterwerfung von Dienstgeistern (Muwakkilun) und Dschinn mit Hilfe von Koranversen, wenn mit ihrer Hilfe eine gute Tat vollbracht wird? Zum Beispiel: Auf Zaid oder auf seinem Haus liegt der Einfluss eines bösen Geistes (Asib); wenn man ihn durch ihre verborgene Kraft beseitigt, ist das dann ein Anlass für Lohn (Adschr) oder nicht?

Antwort

Die Unterwerfung von Dienstgeistern und Dschinn ist, wenn sie durch die Anwendung von Koranversen auf unerlaubte Weise geschieht, nicht erlaubt und haram. Wenn sie aber durch die Anwendung auf erlaubte Weise geschieht, ist es auch dann nicht erlaubt, ein anderes Geschöpf um des eigenen Nutzens willen zu belästigen und zu unterwerfen.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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