Das Küssen der Füße der Eltern
Frage
Darf man mit guter Absicht den Eltern, dem geistlichen Meister und den Lehrern die Füße küssen oder nicht?
Antwort
Den Eltern, Lehrern und Scheichs die Füße zu küssen ist erlaubt – unter der Bedingung, dass nicht die Gestalt einer Niederwerfung (Sadschda) entsteht und den Betrachtern nicht der Eindruck kommt, er werfe sich nieder; andernfalls ist es nicht erlaubt. Und die Vorsicht verlangt zudem, dass man auch ihnen nicht die Füße küsst.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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