Das Küssen von Händen und Füßen ehrwürdiger Ältester
Frage
Jemandem einfach Ehrerbietung und Achtung zu erweisen, ohne ihn als Gegenstand der Anbetung anzusehen – ist eine solche Ehrerbietung erlaubt oder nicht, und ist das nicht Schirk (Beigesellung)? Ist es erlaubt oder nicht, bei der Begegnung mit seinem geistlichen Meister (Pir und Murschid) ihm die Hände und die Füße zu küssen?
Antwort
Wer Ehrerbietung und Achtung verdient, dem eine solche Ehrerbietung und Achtung zu erweisen, die nicht ausschließlich Allah zukommt, ist erlaubt; das ist kein Schirk. Die Hand eines ehrwürdigen Ältesten und geistlichen Meisters zu küssen ist erlaubt. Den Fuß aber soll man nicht so küssen, dass sich die Gestalt einer Niederwerfung (Sadschda) ergibt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.