Die Haare auf den Wangen und am Hals und die Länge des Bartes
Frage
Ist es erlaubt, die Haare auf den Wangen und am Hals auszuzupfen oder zu rasieren, oder nicht? Manche Leute sagen, sie gehörten nicht zum Bart. Außerdem sagen sie, man solle den Bart überhaupt nicht kürzen, da der Befehl zum „Iʿfa“ (Wachsenlassen des Bartes) uneingeschränkt sei. Führen Sie daher bitte einen solchen Hadith an, aus dem belegt wäre, dass das Kürzen dessen, was über eine Faust hinausgeht, Wadschib oder Sunna ist, und der Hadith soll stark sein, wie der Hadith über das „Iʿfa“.
Antwort
Die Haare auf den Wangen und am Hals auszuzupfen und zu rasieren ist nach der Scharia zulässig; sie nicht zu rasieren ist besser. [ar]وَلَا يَحْلِقُ شَعْرَ حَلْقِهِ، وَعَنْ أَبِي يُوسُفَ: لَا بَأْسَ بِذَلِكَ، وَلَا بَأْسَ بأخذا الْحَاجِبَيْنِ وَشَعْرِ وَجْهِهِ مَا لَمْ يَتَشَبَّهْ بِالْمُخَنَّثِينَ[/ar] „Und er soll die Haare an seinem Hals nicht rasieren; von (Imam)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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