Das Abschneiden der Haare unter der Unterlippe und an beiden Seiten davon
Frage
(1) Ist es eine Bidʿa (Neuerung), die Haare unter der Unterlippe vollständig abzuschneiden? (2) Ist es eine Bidʿa, die Haare an beiden Rändern nahe der Unterlippe zu rasieren? (3) Ist es dem, bei dem an den Rändern neben den Haaren unter der Unterlippe nichts wächst, erlaubt, dort eine Bartlinie (Hatt) ziehen zu lassen, wie an den Wangen?
Antwort
(1) Ja. (2) Die Haare nahe der Lippe an beiden Rändern zu rasieren, damit sie beim Essen und Trinken nicht in den Mund geraten, ist zulässig. (3) Wenn dort überhaupt keine Haare sind, wozu dann eine Bartlinie ziehen lassen?
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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