Die Rechtslage zum Färben der Haare (Khidab)
Frage
Wie ist es zu beurteilen, Farbe (Khidab) aufzutragen? Wenn es nicht erlaubt ist, warum tun dann einige der großen Gelehrten der Umma so etwas, woraus das einfache Volk einen Beleg nimmt?
Antwort
Das Färben (Khidab) mit roter Henna ist ohne Karaha (Missbilligung) zulässig. Schwarze Farbe, durch die die Schwärze der Haare wie natürliche Schwärze erscheint, ist makruh tahrimi (Missbilligung im Grad des Verbots). Einem Mudschahid ist sie jedoch im Zustand des Dschihad und zur Einschüchterung der Feinde zulässig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.