Käsesorten und ihr Rechtsstatus
Frage
Frage: (1) Das japanische Lab (Rennet; Gerinnungsenzym), das man in den Käse gibt, wird aus Pflanzen hergestellt, das in Europa gefertigte hingegen stellt man aus Tieren her. Ist das nun zulässig oder nicht? (2) Mikroben sind kein Bestandteil des Tieres; wird der Käse dann deswegen Haram? (3) Das Lab gelangt in einer Menge von einem Teelöffel in sieben Ser (Gewichtsmaß, ca. 0,93 kg) Milch, und zudem besteht hier allgemeine Betroffenheit (Umum al-Balwa). Wird der Käse auch durch eine so geringe Menge Haram?
Antwort
(1) Aus Pflanzen hergestelltes Lab ist offensichtlich zulässig. (2) Wenn Mikroben keine Bestandteile eines Tieres sind, was sind sie dann? (3) Wenn man in sieben Ser Milch einen Löffel Urin oder Wein oder Blut mischt, wird dann nach dieser Regelung des Alkohols die Erlaubnis gegeben, diese Milch zu trinken?
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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