الإفتاء

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Das Buch eines anderen ohne Erlaubnis benutzen

Frage

Frage: Ein Mann ging in eine Bibliothek oder Madrasa, um zu lesen. Dort kam ihm das Buch eines Autors in die Hände, dem er grenzenloses Vertrauen entgegenbringt, und zugleich gefiel ihm das Buch, nachdem er es gelesen hatte, auch seinem Inhalt nach. Dieser Mann nahm das Buch ohne Erlaubnis des Besitzers der Bibliothek stillschweigend aus der Bibliothek mit. Ist dieser Mann in einem solchen Fall sündig oder nicht? Dem Anschein nach ist er vom Standpunkt der Scharia sündig.

Antwort

Dieses Handeln fällt unter Ghasb (widerrechtliche Aneignung) und ist haram; dafür wird er sündig sein. Wenn dieses Buch noch vorhanden ist, genügt die Bezahlung des Wertes nicht – es ist vielmehr verpflichtend, genau dieses Buch zurückzugeben: So wie er es mitgenommen hat, soll er es auch zurückbringen.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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