Der Platz der Einzelbestimmungen des Fiqh unter den Belegen der Scharia
Frage
In den Büchern des Fiqh werden vier Belege der Scharia (Adilla Schariyya) genannt: (1) das Buch Allahs; (2) die Sunna des Gesandten Allahs ﷺ; (3) der Idschmaʿ (Konsens) der Umma; (4) der Qiyas des Mudschtahid. Nun ist zu klären: Den Status welches Belegs der Scharia haben die praktischen Rechtsfragen des Fiqh (Masail) – soll man diesen Rechtsfragen den Rang des Korans geben, oder sie auf die Stufe des prophetischen Hadith stellen, oder sie idschmaʿ-gestützt nennen, oder sie für qiyas-gestützt halten?
Antwort
So wie die Belege der Scharia nicht einen [einzigen] Status haben, so haben auch die durch sie festgestellten Rechtsfragen nicht einen Status. Außerdem gibt es auch bei den Wegen der Feststellung (Turuq as-Subut) große Unterschiede. Daher sind in den Büchern der Grundlagen des Fiqh (Usul al-Fiqh)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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