Austausch einer anvertrauten Banknote gegen eine andere
Frage
Frage: Bakr hinterlegt bei Zaid zur Verwahrung (Amana) eine Zehn-Rupien-Banknote aus dem Jahr 1940. Als Bakr von Zaid sein Anvertrautes (Amana) verlangt, gibt Zaid statt der Banknote aus dem Jahr 1940, die zur Verwahrung gegeben worden war, eine Zehn-Rupien-Banknote aus dem Jahr 1947 zurück. Ist Zaid der Untreue (Khiyana) schuldig oder nicht?
Antwort
An einem Anvertrauten, das jemandem zur Verwahrung gegeben wurde, Veränderungen vorzunehmen und darüber zu verfügen, ist nicht erlaubt, denn das widerspricht der Sicherung des anvertrauten Gutes. So steht es in den gebräuchlichen Büchern, darunter in „Mirʾat al-Madschalla“ und anderen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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