Das Geld der Moschee, das bei einem Nichtmuslim hinterlegt war, ging verloren
Frage
Frage: Der Verwalter (Mutawalli) der Moschee war sich nicht sicher, dass das Geld der Moschee bei ihm selbst sicher aufbewahrt wäre, und auch kein anderer Muslim war bereit, es zur Verwahrung anzunehmen. Da es damals keinen Herrscher nach der Scharia gab, hinterlegte der Verwalter auf Anweisung der Gemeinde des Viertels das Geld der Moschee bei einem Ungläubigen (Kafir). Dieser Ungläubige war damals wohlhabend, und als Verwahrer wandten sich alle an ihn, Vornehme wie einfache Leute.
Antwort
[ar]قال في القنية: طالب القيم أهل المحلة أن يقرض من مال المسجد للإمام فأبى فأمره القاضي به فأقرضه ثم مات الإمام مفلسا لا يضمن القيم اهـ مع أن القيم ليس له إقراض مال المسجد، قال في جامع الفصولين: ليس للمتولي إيداع مال الوقف والمسجد إلا ممن في عياله، ولا إقراضه فلو أقرضه ضمن، وكذا المستقرض، وذكر أن القيم لو أقرض مال المسجد ليأخذه عند الحاجة وهو أحرز من إمساكه فلا بأس به، وفي…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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