Eine Form der Versteigerung
Frage
Frage: Ich habe einen Kommissionsladen für Bauholz, in dem ich die Ware derer versteigere, die sie von auswärts bringen. Von demjenigen, dessen Ware ich versteigere, behalte ich eine Provision (Arat) ein und zahle sofort aus; und von demjenigen, dem ich die Ware verkaufe, nehme ich eine Provision, und zwar von beiden Seiten eine gleich hohe Provision.
Antwort
Es ist richtig, dass der Versteigerer eine Provision (Entgelt für die Durchführung der Versteigerung) nimmt – sowohl vom Warenbesitzer als auch vom Käufer –, aber man muss sich unbedingt vor Zins hüten. Wenn daher jemand den Betrag nicht bis zur festgesetzten Frist zahlt, darf von ihm kein Zins genommen werden.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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