Palmyrapalmen auf dem Friedhof an einen Nichtmuslim in Jahrespacht zu vergeben ist nicht richtig
Frage
Frage: In unserem Dorf gibt es einen muslimischen Verein, unter dessen Aufsicht auch die Pflege des Friedhofs steht. Auf dem Friedhof stehen einige Obstbäume und einige Bäume ohne Früchte, aus denen eine beträchtliche Summe eingenommen wird. Unter all den Bäumen sind auch einige Palmyrapalmen. Die Verantwortlichen des genannten Vereins versteigern diese Palmen an Pasi (eine hinduistische Kaste von Palmsaftzapfern). Die Pasi gewinnen aus diesen Palmen Palmsaft (Tadi)
Antwort
Dieses Pachtgeschäft ist nach der Scharia nicht erlaubt, denn die Pacht, das heißt die Idschara (Miete), ist die Übertragung des Nutzens (Manafiʿ) in das Eigentum gegen Entgelt, und hier geht es nicht um Nutzen: Diese Leute erlangen die Sache selbst (ʿAin).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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