Wenn nach dem Verkaufsangebot (Idschab) die Sitzung vor der Annahme (Qabul) endet
Frage
Ein Nichtmuslim beabsichtigte, ein ihm gehörendes Grundstück an einen Muslim zu verkaufen. Der Käufer nannte für dieses Grundstück einen Preis von achthundertfünfzig Rupien. Dieses Gespräch hörte ein anderer Muslim mit; er sagte, er habe sich in diese Sache in keiner Weise eingemischt. Der nichtmuslimische Eigentümer sagte jedoch zum Käufer: „Ich werde nachdenken und dir dann Antwort geben.“ Eine verbindliche Vereinbarung über Kauf und Verkauf war noch nicht getroffen, als die Sitzung auseinanderging.
Antwort
Dem, der den Preis von achthundertfünfzig Rupien genannt hatte, hat der Eigentümer das Grundstück weder verkauft noch versprochen: „Ich werde es dir zu diesem Preis verkaufen“, sondern gesagt: „Ich werde nachdenken und antworten“; und auch jene Sitzung ging zu Ende.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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