الإفتاء

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Verkauf von Uhren mit einem Vögelchen

Frage

Der Fragesteller verwies auf die frühere Antwort Nr. 197, indem er schrieb, dass er sie nicht verstanden habe, und stellte dazu zusätzliche Fragen zusammen und bat um deren Erläuterung. (1) Gilt für Herstellung, Verkauf und Gebrauch solcher Uhren dasselbe Urteil, oder gibt es einen Unterschied? (2) Wenn für alles dasselbe Urteil gilt: Haben die verwendeten Worte „schlecht und tadelnswert“ (Qabih wa Madhmum) den Rang von makruh oder von eindeutig haram? Bitte schreibt etwas deutlicher.

Antwort

In der früheren Antwort wurde die Herstellung des Bildes für unerlaubt erklärt – aus dem Grund, dass es das Bild eines Lebewesens ist –, was haram bedeutet; der Gebrauch wurde als schlecht und tadelnswert bezeichnet, was makruh bedeutet.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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