Diebstahl bei der Eisenbahn
Frage
Ein Mann brach einen Eisenbahnwaggon auf und beging einen Diebstahl, und ein anderer Mann kaufte dieses Gut von ihm und begann, es zu verkaufen. So ging die Kette beständig weiter: Einer stahl bei der Eisenbahn, und ein anderer kaufte von ihm und verkaufte. Als der Käufer etwas Geld hatte, hörte er auf, Diebesgut zu kaufen, kaufte einen Lastwagen (ein Fahrzeug) und vermietet ihn. Der Zweck meines Schreibens ist folgender: Ist ein Diebstahl bei der Eisenbahn erlaubt?
Antwort
Auch ein Diebstahl bei der Eisenbahn ist nicht erlaubt; mit einem Gut, das man auch auf diese Weise gestohlen hat, Handel zu treiben, ist nicht erlaubt (?); durch einen solchen unerlaubten Handel Vermögen anzuhäufen und davon einen Lastwagen zu kaufen, ist ebenfalls nicht erlaubt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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