Kauf per Telefon
Frage
Hier sind die Geschäfte ziemlich weit entfernt. Man bestellt per Telefon; wenn alles fertig ist und der Sack zugebunden ist, geht ein Angestellter hin und holt ihn. Der verehrte Hazrat Mufti Raschid Ahmad sagte, wenn der Käufer beim Wiegen der verkauften Ware nicht anwesend sei, müsse das Behältnis (die Verpackung) von ihm stammen, und er sagte, diese Angelegenheit sei ein Kauf durch gegenseitige Übergabe (Taʿati) (?).
Antwort
Ein noch einfacherer Weg ist, dass der Kauf nicht unter der Bedingung des Abmessens und Wiegens (bi-schart al-kail wa-l-wazn) erfolgt, sondern dass gesagt wird: „Gebt Waren der und der Art für so und so viele Rupien, unser Mann wird kommen und sie abholen“, oder: „Schickt sie mit Eurem Mann“, und dass überhaupt nicht erörtert wird, zu welchem Preissatz.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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