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Eine Schwierigkeit zur Anmerkung in „Bihishti Zewar“ über den Verkauf mit Ungewissheit

Frage

Frage: In „Bihishti Zewar“ (Paradiesischer Schmuck, Ausgabe Akhtari), fünfter Teil, S. 7, Rechtsfrage (Masʾala) Nr. 4, steht Ihre Anmerkung, die mit dem Zeichen „عه“ markiert ist. Offenbar stimmt der Sinn Ihrer Anmerkung nicht mit dem Wortlaut des Haupttextes (Matn) überein, da im Haupttext ausdrücklich die Wörter „zwanzig Ser“ und „fünfzehn Ser“ stehen (Ser – Gewichtsmaß, ca. 0,93 kg), Sie aber geschrieben haben, dass „es nicht festgelegt wurde, die Sache blieb unbestimmt“.

Antwort

Der Wortlaut der Anmerkung stimmt vollständig mit dem Haupttext überein. Im Haupttext sind zwei Fälle dargelegt: der eine ist der erlaubte, in dem festgelegt ist, ob bar oder auf Kredit; der andere ist der nicht erlaubte, in dem nicht festgelegt ist, ob bar oder auf Kredit: ob sie gegen Barzahlung oder auf Kredit nehmen wird.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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