Das Legen von Blumen und anderem auf das Grab
Frage
Da die Religion vollendet ist, muss es für jede Sache ein Gebot oder ein Verbot geben – zumal wenn diese Dinge in der Vorstellung vollzogen werden, sie seien Mustahabb. Warum tun die Deobandis sie dann nicht und warum verbieten sie sie, obwohl es keinen klaren Beleg dagegen gibt und bei den Hanafiten der Umkehrschluss (Mafhum Mukhalif) nicht berücksichtigt wird?
Antwort
Alle Bestimmungen, die den Verstorbenen und das Grab betreffen – Fard, Wadschib, Sunna, Mustahabb –, sind in den Büchern des Fiqh dargelegt und aus dem Buch, der Sunna, dem Idschmaʿ und dem Qiyas abgeleitet. Wären diese Blumen und Ähnliches sowie das zweite Bittgebet notwendige Dinge der Religion, so gäbe es auch dafür einen Beleg.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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