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Gelübde einer vollständigen Koranrezitation (Khatm)

Frage

Frage: Als der Ehemann oder andere Verwandte sahen, dass die Frau von Geburtswehen geplagt wird, sagten sie: „Wenn Allah von dieser Not erlöst, werde ich eine vollständige Rezitation (Khatm) des Korans veranlassen“, oder sie sagten: „In dieser Not muss man um Allahs willen etwas tun“, worauf jemand sagte: „Lasst das Khatm Yunus (das Bittgebet des Propheten Yunus ﵇) rezitieren“, und alle waren damit einverstanden. Ist nun in den beiden genannten Fällen die Erfüllung Wadschib oder nicht?

Antwort

Ein Gelübde ist nur in Bezug auf das gültig, was ein um seiner selbst willen erstrebter Gottesdienst (Ibada maqsuda) ist und aus einer Art stammt, in der es ein Wadschib gibt. So ist auch der Edle Koran: Seine Rezitation im Gebet (Salat) ist Wadschib. Die Fiqh-Gelehrten haben das Gelübde des Itikaf (Zurückgezogenheit in der Moschee)

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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